Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der autocell GmbH, im Folgenden „wir“, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle künftigen Verkäufe und Lieferungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit; abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn dies von uns schriftlich bestätigt worden ist.
Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder einer gleichwertigen Bestätigung. Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders schriftlich bestätigen, gilt die von uns erteilte Rechnung als Bestätigung.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Preise
- Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Umsatzsteuer.
- Wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben anfallen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.
- Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Fristen für Lieferung, Verzug
Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen, es sei denn wir haben die Verzögerung zu vertreten.
Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund unvorhergesehener Ereignisse entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Sie berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer deshalb Ansprüche zustehen.
Teillieferungen sind innerhalb der vereinbarten Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
Kommt die autocell GmbH in Verzug, kann der Besteller eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges in Höhe von 0,5 %, insgesamt höchstens 5 % des Preises für den betroffenen Teil der Lieferung verlangen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik oder auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen sind, bleiben vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen zumutbar sind. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind.
Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir pauschal 15 % des Verkaufspreises als Schadensersatz verlangen, unbeschadet des Nachweises eines höheren tatsächlichen Schadens.
Abnahme und Gefahrenübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Bleibt er mit der Annahme länger als 14 Tage im Rückstand, sind wir nach Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht bei Versendung mit Übergabe an die Spedition auf den Käufer über, soweit nicht anders vereinbart. Bei Werkleistungen richtet sich der Gefahrenübergang nach der Abnahme.
Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, wir haben die Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Der Anspruch ist auf 10 % des Wertes des betroffenen Teils beschränkt. Das Recht zum Rücktritt bleibt unberührt.
Unvorhersehbare Ereignisse, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern, berechtigen uns, den Vertrag anzupassen oder zurückzutreten.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Besteller ist verantwortlich, dass beigestellte Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen. Werden wir deshalb in Anspruch genommen, hat der Besteller uns zu entschädigen.
Wir leisten die Lieferung im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten Dritter. Werden Ansprüche geltend gemacht, werden wir nach Wahl ein Nutzungsrecht verschaffen, ändern oder austauschen.
Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder sie durch spezielle Vorgaben verursacht wird.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in 02979 Elsterheide. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche ersetzt, die den wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Gerichtsstand ist bei Unternehmern der Sitz der autocell GmbH. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.
Wir speichern die uns bekannt gegebenen Daten nach den geltenden Datenschutzbestimmungen. Unsere Erklärung zur Datenschutzgrundverordnung finden sich auf unserer Website.